Die Häuselbauer vergessen oft den Baukoordinator und riskieren Strafen. Ereignet sich ein Arbeitsunfall, kann nicht nur die ausführende Firma, sondern auch der Bauherr in die Haftung genommen werden. Wird kein Baustellenkoordinator bestellt, so haftet der Bauherr selbst, was zu gravierenden Folgen für den Bauherrn führen kann.
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so schreibt das Baustellenkoodinationsgesetz (BauKG) vor, dass der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen hat.
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